Service-Einstellung

Richtlinie zur Service-Einstellung und kostenlosen Web-Begleitdiensten

EG Tone trennt das kostenpflichtige Desktop-Softwareprodukt von kostenlosen Web-Begleitdiensten. Selbst wenn die Webstruktur künftig geändert oder abgeschaltet werden muss, gilt der Grundsatz, die Kernnutzungsrechte bereits kaufender Nutzer in angemessenem Umfang zu schützen.

Gültigkeitsdatum21.04.2026
Aktueller StandEntwurfsgrundlage · Trennung von Web-Begleitdiensten

1. Was diese Richtlinie abdeckt

Diese Richtlinie erklärt den Grundansatz von EG Tone, falls Website, Community, Teilen von Presets, Kontoportal, Portal zum Herunterladen oder lizenzbezogene Online-Infrastruktur später geändert oder abgeschaltet werden müssen.

Dies ist eine Baseline-Richtlinie. Wenn eine tatsächliche Abschaltung erforderlich wird, kündigt EG Tone konkreten Zeitplan, Exportzeitraum und Supportschritte erneut über separate Hinweise und Supportdokumentation an.

2. Umfang des kostenpflichtigen Kernprodukts

  • Das kostenpflichtige Produkt ist grundsätzlich das Nutzungsrecht an der EG Tone Desktop-Software.
  • Innerhalb des beim Verkauf offengelegten Plattformumfangs können Käufer die für dieses Produkt bereitgestellten Plug-in- und Standalone-Installationsprogramme nutzen.
  • EG Tone strebt an, Kernfunktionen der Software wie DSP, Oberfläche, Laden von Presets und grundlegendes Startverhalten so weit wie angemessen möglich unabhängig von Webdiensten zu halten.
  • Eine Änderung kostenloser Webdienste hebt die Kernrechte bereits kaufender Nutzer an der Software nicht automatisch auf.

3. Umfang kostenloser Begleitdienste

  • EG Tone trennt die Kaufsoftware von kostenlosen Webdiensten und schützt die Kernnutzung in angemessenem Umfang.
  • Diese Funktionen können je nach Betriebs-, Sicherheits-, Technik- oder Partnerbedingungen geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden.
  • Eine Änderung oder Abschaltung eines kostenlosen Begleitdienstes bedeutet nicht automatisch, dass sich das kostenpflichtige Softwareprodukt selbst in gleicher Weise geändert hat.
  • EG Tone bemüht sich dennoch, Grund, Umfang und Auswirkungen für Nutzer klar zu erklären.

4. Vorankündigung bei Abschaltung oder Einschränkung

  • Wenn eine wesentliche Abschaltung oder strukturelle Änderung erforderlich wird, informiert EG Tone vorab über Diensthinweise, E-Mail oder andere geeignete Kanäle.
  • Diese Mitteilung kann betroffene Funktion, Abschaltdatum, Wirkungsbereich und Supportende enthalten.
  • Wenn von Nutzern hochgeladene Daten vorhanden sind, kann die Mitteilung auch einen Exportzeitraum und ein geplantes Löschdatum enthalten.
  • In dringenden Sicherheits- oder Rechtslagen können einige Beschränkungen ohne Vorankündigung erfolgen; EG Tone liefert jedoch soweit angemessen möglich eine nachträgliche Erklärung.

5. Grundsätze zu Herunterladen und Lizenz

  • Downloads, Kontozugriff und Lizenzprüfung werden als Kerninfrastruktur für Käufer behandelt, nicht als gewöhnliche Community-Funktionen.
  • Wenn diese Infrastruktur später geändert oder abgeschaltet werden muss, versucht EG Tone, einen angemessenen Übergangsweg für Käufer bereitzustellen.
  • Soweit angemessen möglich, kann dieser Weg eine finale offlinefähige Version, eine lokale Lizenzumstellung oder einen Supportleitfaden nur für Käufer umfassen.
  • Die genaue Form kann je nach technischen, rechtlichen und sicherheitsbezogenen Bedingungen zum Zeitpunkt der Abschaltung abweichen.

6. Export und Wiederherstellung von Nutzerdaten

  • Wenn Community- oder Presetsdienste geschlossen werden, prüft EG Tone zuerst eine angemessene Exportmöglichkeit für Nutzerdaten.
  • Exportumfang, Methode, Verfügbarkeitsfenster und Ausschlüsse werden erneut in der Abschaltmitteilung beschrieben.
  • Einige Datensätze, die aus rechtlichen oder betrieblichen Gründen aufbewahrt werden müssen, können nicht sofort gelöscht werden.
  • Nach Ende des Exportfensters können serverseitige Daten gelöscht oder Zugriffe stufenweise eingeschränkt werden.

7. Grundsätze zu Erstattung und Abhilfe bei Abschaltung

Eine Änderung oder Abschaltung kostenloser Begleit-Webdienste begründet nicht automatisch ein Recht auf vollständige Erstattung. Wenn die Abschaltung die Kernnutzung der gekauften Software jedoch wesentlich unmöglich macht, prüft EG Tone Erstattungen, Ersatz-Builds oder andere angemessene Abhilfen nach den tatsächlichen Umständen und geltendem Recht.

  • Die Schließung von Community oder Teilen von Presets allein wird grundsätzlich nicht als automatischer Anlass für vollständige Erstattung behandelt.
  • EG Tone trennt die Kaufsoftware von kostenlosen Webdiensten und schützt die Kernnutzung in angemessenem Umfang.
  • Konkrete Erstattungs- oder Abhilfemaßnahmen werden erneut über die tatsächliche Abschaltmitteilung und den Supportprozess angekündigt.

8. Kontakt bei Serviceänderungen

Fragen zur Dienstabschaltung oder zu strukturellen Änderungen werden über den offiziellen Supportkanal bearbeitet, der zusammen mit dem jeweiligen Hinweis angekündigt wird.